Förderprogramm “Betriebliches Mobilitätsmanagement” der Bundesregierung
In aller Kürze
Übersicht zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement” vom 02. Mai 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.
Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.
Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten. Die Förderschwerpunkte spiegeln die zentralen Handlungsfelder wider, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des BMM identifiziert wurden. Das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement leistet mit der Förderung von innovativen Konzepten und der Verbreitung bereits bewährter Ansätze einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Drei Förderschwerpunkte
Modul 1 – Die Breitenförderung
zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab. So fördert das BMDV unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Mobillitätsformen sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Sie richtet sich ausschließlich an KMU. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten.
Modul 2 – Mit der Initialförderung
wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) per Antrag auf Eignungsfeststellung eine Listung im Beratungspool beantragen.
Modul 3 – Die Innovationsförderung
richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde
Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Zusätzliche Angaben zum Antragsprozess und Informationen zum Verfahren finden Förderinteressierte auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.